Notariatskosten beim Immobilienkauf

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Immobilien
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15/9/2022

Olivier Jann ist Notar des Kantons Bern. Im Interview zeigt er auf, mit welchen Kosten bei einem Immobilienkauf im Kanton Bern zu rechnen ist. Denn nebst den Kosten für den Notar fallen auch Gebühren für den Eintrag in das Grundbuch, die Handänderung und falls nötig für einen neuen Schuldbrief an.

Wofür braucht man beim Immobilienkauf überhaupt einen Notar?

Olivier Jérôme Jann: Notarinnen und Notare gewähren Rechtssicherheit und sind Ansprechpartner in einer doch eher komplexen Angelegenheit. Sie verhandeln mit allen Parteien (inkl. Banken, Behörden, Pensionskassen, Makler, vorkaufsberechtigten Personen etc.), tätigen rechtliche Abklärungen, erstellen und beurkunden schliesslich den Kaufvertrag und sind dafür zuständig, die Käuferschaft im Grundbuch als neue Eigentümerin einzutragen und somit die rechtmässige Eigentumsübertragung durchzuführen.

Welche Notariatskosten fallen konkret an?

Die Bestimmungen von Art. 50 ff. des kantonalen Notariatsgesetzes und die Verordnung über die Notariatsgebühren bilden die Grundlagen für die Festlegung der Bernischen Notariatskosten. Wir orientieren unsere Klientinnen und Klienten jeweils im Vorfeld über die Grundsätze der Notariatsgebühren und die voraussichtlich anfallenden Kosten eines Rechtsgeschäftes. Im Kanton Bern sind die Notariatskosten bei einem Immobilienkauf abhängig vom Kaufpreis, wobei mit rund 0,5 Prozent des Kaufpreises gerechnet werden kann. Wenn eine Liegenschaft 1 Million kostet, würden also ca. 5'000 Franken Notariatskosten anfallen. Üblicherweise bezahlt die Käuferschaft diese Kosten, dafür kann sie den Notar alleine auswählen. Je nach Abmachung der Vertragsparteien werden die Notariatskosten auch geteilt.

Mit welchen Nebenkosten ist zu rechnen?

Weitere Kosten und Gebühren fallen bei der Käuferschaft für die Handänderungssteuer, die Grundbuchgebühr und falls notwendig für einen neuen Schuldbrief an. Bei der Verkäuferschaft sind es die allfälligen Grundstückgewinnsteuern. Die Handänderungssteuer von 1,8% des Kaufpreises ist umstritten und wird im Kanton Bern unter gewissen Voraussetzungen nur noch berechnet, wenn der Kaufpreis 800'000 Franken übersteigt. Der Eintrag im Grundbuch macht im Kanton Bern rund 0,2 Prozent des Kaufpreises aus. Einen Schuldbrief verlangt der Hypothekargeber, falls für eine Liegenschaft eine Hypothek aufgenommen wird. Der Schuldbrief wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen. Die diesbezüglichen Notariatskosten bemessen sich nach dem Zeitaufwand. Die Grundstückgewinnsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden und hängt von der Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis ab und wie lange die Liegenschaft im Besitz des Eigentümers war bzw. ob die Verkäuferschaft Investitionen in die Liegenschaft getätigt hat.

Welcher Vertragspartei sind Sie mehr verpflichtet, der Verkäuferin oder der Käuferin?

Keiner. Denn wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, unparteilich und objektiv zu sein. Der Notar ist ein neutraler Mittler zwischen Käuferschaft und Verkäuferschaft. Beide Parteien sollen uns ihre Fragen stellen - natürlich auch kritische - und ihre Sicht einbringen. Wir klären beide Seiten über den Inhalt einer Öffentlichen Urkunde (Kaufvertrag) auf, damit sich beide Parteien den Konsequenzen ihrer Unterschrift bewusst sind.

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Olivier Jérôme Jann ist Notar des Kantons Bern und Managing Partner beim Notariat Stuber-Jordi in Muri bei Bern. Er ist im gesamten Bereich des Notariats tätig: im Handels- und Gesellschaftsrecht, Ehe- und Erbrecht sowie Sachenrecht. Zu seinem Aufgabenbereich gehört nebst der Beratung in den erwähnten Rechtsgebieten und deren notariellen Abwicklung auch der Verkehr mit den Behörden.

jann@bernernotariat.ch

www.bernernotariat.ch

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Disclaimer: Wir wollen in unserem Blog und auf Social Media Einblicke zu aktuellen Themen aufzeigen und Immobilientrends beleuchten. Dabei pflegen wir Partnerschaften zu einer Vielzahl von Profis rund um Immobilien. Auf Wunsch vernetzen wir Interessenten gerne mit unseren Partnern und Expertinnen.

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