Stockwerkeigentum bezeichnet nach Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht einräumt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu nutzen und innen auszubauen. Doch, was heisst das genau? Was sollten Käufer einer Eigentumswohnung sonst noch wissen, was sind ihre Rechte und Pflichten und was hat es mit der Stockwerkeigentümerschaft auf sich?
Kurz gesagt, bedeutet Stockwerkeigentum ein Miteigentum an einer Gesamtliegenschaft. Als Inhaber von Stockwerkeigentum besitzen Sie einen festgelegten Anteil, dieser Wert wird meist in Hundertstel oder Tausendstel angegeben und ist im Grundbuch als Wertquote hinterlegt. Zudem gewährt das Stockwerkeigentum spezielle Rechte für Ihre Wohnung sowie zugehörige Räumlichkeiten wie Keller oder Waschküche.
Ab Das Stockwerkeigentum wird durch Eintragung im Grundbuch begründet. Die Begründung von Stockwerkeigentum ist gemäss Artikel 712d des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Der öffentlich beurkundete Begründungsakt definiert die Stockwerkeinheiten. Besondere Bedeutung kommt dabei den Wertquoten zu: sie zeigen den Anteil, der ein Stockwerkeigentümer an der gesamten Liegenschaft besitzt und ist wichtig für die Aufteilung der gemeinschaftlichen Kosten. Aber auch der Stimmkraft: je höher die Wertquote, je mehr Stimmkraft hat der Eigentümer.In einigen Fällen enthält die Urkunde auch Informationen zu Vorkaufs- und Einspracherechten im Zusammenhang mit Eigentumsübertragungen.
Die Das Interesse an Eigentumswohnungen ist trotz der Zinswende nach wie vor hoch. Doch, was macht Stockwerkeigentum eigentlich so attraktiv? Der private Besitz einer Wohnung bietet nach wie vor viel individuelle Freiheit und Gestaltungsspielraum. Und, im Vergleich zum Hausbesitz erhalten Stockwerkeigentümer in der Regel für den gleichen Betrag mehr Wohnfläche oder einen höheren Standard. Denn die Kosten für Grund und Boden aber auch für Heizung, Fassade Treppenhaus und Dach werden auf mehrere Personen verteilt. Aber auch wenn gemeinschaftliche Teile der Liegenschaft unterhalten oder renoviert werden müssen, verteilt sich dies auf alle Stockwerkeigentümer im Haus.
Mit dem Eigentum an der Wohnung sind gleichzeitig Rechte und Pflichten verbunden. Denn jeder Stockwerkeigentümer ist gleichzeitig Mitglied der Hausgemeinschaft. Alle Eigentümer unterstehen zum Beispiel der Pflicht zur Rücksichtnahme. Heisst, sie dürfen die Hausgemeinschaft mit ihrem Verhalten nicht beeinträchtigen. Dabei bildet das Reglement die wichtigste Grundlage für das Zusammenleben im Stockwerkeigentum. Aber genauso wichtig ist die Hausordnung, sie regelt die Benutzung von gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft wie etwa das Grillieren auf Balkonen, das Halten von Tieren und die Ruhezeiten. Darüber hinaus müssen Stockwerkeigentümer sich an die allgemeinen Verhaltensregeln des Nachbarrechts und des öffentlichen Rechts der Gemeinden und Kanton halten, wie etwa Gebührenordnung und Bauvorschriften.
Es ist ratsam, wen Sie sich bereits vor dem Kauf einer Wohnung intensiver mit der Thematik auseinanderzusetzen und Sie im Voraus wissen, worauf es ankommt und auf was Sie achten sollten. Eine Auswahl:Finanzierung. Beim Erwerb einer Wohnung ist es ratsam, das Budget sowie die zu erwartenden Kosten sorgfältig durchzurechnen. In der Regel wird beim Kauf einer Immobilie eine Hypothek aufgenommen, wobei Zinsen und Amortisationen einen erheblichen Anteil des finanziellen Rahmens ausmachen. Ebenso wichtig ist, sich über gemeinschaftliche Kosten zu informieren, vergleichbar mit den Nebenkosten bei Mietwohnungen.
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft setzt sich aus allen Eigentümern der Gesamtliegenschaft fest und kümmert sich um die Verwaltung sämtlicher gemeinschaftlicher Bereiche der jeweiligen Immobilie. Die dazugehörende Stockwerkeigentümerversammlung wird mindestens einmal pro Jahr abgehalten. Um beschlussfähig zu sein, schreibt der Gesetzgeber vor, dass mindestens die Hälfte aller Stockwerkeigentümer – mindestens zwei – sowie die Hälfte aller Wertquoten anwesend oder vertreten sein müssen. Beschlüsse werden im Protokoll festgehalten. Interessierten Käufern wird empfohlen mindestens die zwei oder drei letzten Protokolle der Versammlungen anzufordern, um sich ein Gesamtbild über die Liegenschaft zu verschaffen.
Der Erneuerungsfonds ist ein zweckgebundenes Sondervermögen und dient zur Finanzierung von Reparatur- und Sanierungsarbeiten an gemeinschaftlichen Teilen. Die Verteilung der festgesetzten jährlichen Einlagen in den Erneuerungsfonds erfolgt meist gemäss den Wertquoten. Die Höhe der jährlichen Einlagen orientiert sich in der Praxis häufig am Versicherungswert des Gebäudes, wobei ein Ansatz von 0,2 % bis 0,5 % angewendet wird.
Zusätzlich fallen gemeinschaftliche Kosten für den laufenden Unterhalt an: für die gemeinschaftlichen Teile, für die Verwaltung der Liegenschaft und die Hauswartung. Aber auch die öffentlich-rechtlichen Abgaben wie etwa Wasser und Kehricht sind gemeinschaftliche Kosten, die ebenfalls gemäss Wertquote verteilt werden.
Hier lesen die 5 Tipps rund um Stockwerkeigentum.
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Ratgeber Stockwerkeigentum:
Beobachter EDITION – Stockwerkeigentum: Kauf, Finanzierung, Regelung mit Eigentümerschaft
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