Wie man bei einer Renovation oder Sanierung Steuern spart

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Immobilien
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31/3/2024

Immobilie renovieren oder sanieren und dabei Steuern sparen? Tönt gut, doch ganz so einfach ist es nicht, denn nicht alles lässt sich bei einem Umbau von den Steuern abziehen. Wir sagen Ihnen, warum das so ist, und auf was es ankommt.

Welche Arbeiten an Immobilien sind steuerlich absetzbar?

Egal, wie umfangreich Ihre Umbaupläne sind: Nur Investitionen, die den Wert einer Immobilie erhalten, sind steuerlich absetzbar. Kosten für Umbauten, die zu einer Wertsteigerung führen, können nicht von der Steuer abgezogen werden. Konkret heisst das: Nur werterhaltende Investitionen wie beispielsweise eine Fassadenerneuerung, ein frischer Anstrich oder der Austausch von bestehenden Geräten wie Kühlschränken oder Kochherden können steuerlich geltend gemacht werden. Hingegen fallen neue, zusätzliche Einrichtungen oder Erweiterungen, wie der Ausbau eines Dachgeschosses oder ein Einbau einer Sauna, unter wertvermehrende Massnahmen und sind nicht abzugsfähig. Am besten klären Sie vor einer Renovation oder Sanierung mit den örtlichen oder kantonalen Steuerbehörden ab, welche Umbaukosten absetzbar sind und welche nicht. Bei Arbeiten mit sowohl werterhaltendem als auch wertvermehrendem Charakter ist eine Aufteilung erforderlich. Jedoch ist der Aufwand für wertvermehrende Investitionen steuerlich nicht verloren: Wenn Sie Ihr Eigenheim verkaufen, können Sie die wertvermehrenden Investitionen als Anlagekosten gegen Beleg bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer abziehen.

Energiesparmassnahmen werden gesondert behandelt

Alle Investitionen in die Energieeffizienz können von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen werden – selbst dann, wenn es sich um eine wertvermehrende Neuinvestition handelt. Dazu zählen Massnahmen wie die Wärmedämmung von Decken, Böden oder Fassaden oder alternative Heizsysteme. Einige Kantone legen jedoch Einschränkungen für Neubauten in den ersten fünf Jahren nach ihrer Fertigstellung fest.

Höhe der Abzüge

Abzüge für werterhaltende Reparaturen und Renovationen dürfen im Umfang der effektiven Kosten gegen Belege oder pauschal abgesetzt werden. Der Pauschalabzug beträgt in den meisten Kantonen 10 Prozent des Eigenmietwerts beziehungsweise der Nettomieteinnahmen für Liegenschaften, die weniger als zehn Jahre alt sind. Für ältere Liegenschaften beträgt der Pauschalabzug in der Regel 20 Prozent. In Jahren mit tiefen Unterhaltskosten kann sich die Pauschale lohnen.

Staatliche Fördermassnahmen

Bund, Kantone, Gemeinden und einige öffentlich-rechtliche Elektrizitätswerke unterstützen umweltfreundliche und energiesparende Bauprojekte. Die Palette reicht von Förderbeiträgen für Solaranlagen bis hin zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge. In der Schweiz stehen insgesamt etwa 2000 Förderprogramme zur Verfügung. Auf energiefranken.ch finden Sie eine Übersicht über die Förderung durch Bund, Kantone und Gemeinden.

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