Ein steigender Referenzzinssatz und eine rasant steigende Teuerung haben den Immobilienmarkt unter anderem aufgeschreckt. Lesen Sie im Interview mit Nicola Pauli, Immobilienbewirtschafter der Lifestyle Company, welche weiteren Gründe, nebst Teuerung und Referenzzinssatz für eine Erhöhung der Nettomiete (ohne Nebenkosten) in Frage kommen.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Vermieter eine Mietzinserhöhung vornehmen können. Zu den Hauptgründen zählen die Erhöhung des Referenzzinssatzes, die Teuerung des risikotragenden Kapitals, Kostensteigerungen und Mehrleistungen. Unter Mehrleistungen fallen wertvermehrende Investitionen, Vergrösserungen der Mietsache oder zusätzliche Nebenleistungen, die der Vermieter erbracht hat und die den Mietwert der Wohnung erhöhen.
Der Vermieter darf den Mietzins nicht willkürlich anpassen. Die Häufigkeit von Mietzinsanpassungen ist ein sensibles Thema, da eine zu häufige Anpassung die Mieter verärgert. Vermieter sollten daher die Anpassung des Mietzinses auf eine wertvermehrende Investition beschränken, eine Änderung des Referenzzinssatzes oder eine Kostensteigerung. Wichtig ist auch, dass Vermieter die Fristen einhalten und die Anpassung mit dem amtlichen Formular anzeigen.
Mietzinsanpassungen müssen immer mit dem amtlichen, kantonalen Formular angezeigt werden und begründet sein. Die Einhaltung der Kündigungsfrist für die Anpassung ist ebenfalls zwingend.
Mietzinsanpassungen nach oben sind natürlich unbeliebt und sorgen schon mal für Verstimmung. Daher ist es wichtig, dass Vermieter die Anpassungen nur vornehmen, wenn diese begründet werden können. Wenn Vermieter woanders auf die Wünsche der Mieter eingehen, beispielsweise bei der Installation eines Geschirrspülers, kann dies dazu beitragen, die Zufriedenheit der Mieter zu erhöhen.
Vermieter sollten beispielsweise darauf achten, dass der laufende Unterhalt nicht vernachlässigt wird. Bei Mieterwechseln sollten sie kleine Arbeiten ausführen lassen und bei Bedarf Modernisierungen vornehmen.
Wenn Vermieter Schwierigkeiten bei der Durchführung von Mietzinsanpassungen haben, können sie diese Verwaltungstätigkeiten an einen Immobiliendienstleister übertragen. Ein Immobiliendienstleister hat die nötige Erfahrung und das Fingerspitzengefühl und kann so den Vermieter bei der Durchführung der Mietzinsanpassung unterstützen.
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Nicola Pauli ist Leiter Immobilienbewirtschaftung der Lifestyle Company AG und bespielt jede Disziplin der Immobilienbewirtschaftung. Von der Verwaltung von Mietliegenschaften über Liegenschaften im Stockwerkeigentum oder der Erstvermietung von Neubauprojekten bis hin zur Wiedervermietung von bestehenden Objekten. Übrigens: Verwaltungskosten machen nur einige Prozente der Mieteinnahmen aus, entlasten von vielen administrativen und technischen Arbeiten und können erst noch von den Steuern abgezogen werden.
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