Nicola Pauli erklärt die Wertquote

Pfeil nach unten Icon
Immobilienverwaltung
|
24/8/2022

118/1000: Die Wertquote bei Stockwerkeigentum gibt den Anteil der Stockwerkeinheit der jeweiligen Eigentümerin an. In diesem Fall also 118 Tausendstel oder 11,8 Prozent. Im Interview erklärt der Immobilienbewirtschafter der Lifestyle Company, wie sich die Wertquote berechnet, für welche Kosten sie als Grundlage dient und welchen Einfluss sie auf das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung hat.

Einfach erklärt, was heisst Wertquote und für was dient sie?

Nicola Pauli: Die Wertquote legt den Anteil der Liegenschaft fest, welche der jeweiligen Stockwerkeigentümerin im Verhältnis zum gesamten Gebäude zusteht. So werden oft Unterhalts- und Verwaltungskosten aber auch Einlagen in den Erneuerungsfonds über die Wertquote verteilt, sofern im Reglement der Stockwerkeigentümerschaft nichts anderes steht.

Wie berechnet sich Wertquote?

Die Wertquote ist keine fest Grösse, es gibt keine gesetzlichen Vorschriften. In der Regel werden für die Festlegung folgende Faktoren beigezogen: Die Fläche der Wohnung sowie die Grösse der Nebenräume wie etwa Keller, Garage oder Bastelraum. Hinzu kommen Flächen im Nutzungsrecht wie Gartensitzplatz oder Dachterrasse. Weitere Faktoren können auch Lage und Aussicht sein, Besonnung und Lärm.

Hat die Wertquote einen Einfluss auf das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung?

In der Regel gilt das Kopfstimmrecht. Einige Reglemente leiten daraus aber auch das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung ab. Bei gewissen Entscheiden braucht es eine qualifizierte Mehrheit. Das heisst: neben der Mehrheit der Eigentümerinnen ist auch eine Mehrheit der Wertquoten nötig.

Welchen Einfluss hat der Ausbaustandard auf die Wertquote?

Keinen. Weil der Ausbaustandard, wie etwa Küchen- oder Badezimmerausstattung, jederzeit ausgetauscht werden kann, hat der individuelle Ausbaustandard keinen Einfluss auf die Wertquote. Die Wertquote wird im Grundbuch eingetragen und bleibt meistens unverändert. Ausser bei räumlichen Vergrösserungen oder Verkleinerungen der Liegenschaft, der Zusammenlegung oder Unterteilung von Stockwerkeigentum oder auch bei baulichen Veränderungen in der Umgebung des Gebäudes.

Sie haben eine Frage?

Kontaktieren Sie unsTelefon Icon
+41 31 351 30 31