Ein Haus oder eine Wohnung ist oft der wertvollste zu verteilende Besitz. Doch oft hängt der Haussegen schnell mal schief, wenn es ums Erben geht. Wie lässt sich eine Nachlassplanung am besten regeln und was für Möglichkeiten gibt es überhaupt?
Das heutige Erbrecht lässt im Hinblick auf eine individuelle Nachlassgestaltung viele Möglichkeiten zu. Dabei kommen verschiedene Varianten in Frage: Zum Beispiel eine Schenkung zu Lebenszeiten, eine gemischte Schenkung oder ein Erbvorbezug.
Wenn Eltern Ihr Wohneigentum zu Lebzeiten einem Nachkommen überlassen, ist dies ein ausgleichspflichtiger Erbvorbezug. Dieser Nachkomme muss sich den Eigentumswert bei der Erbteilung anrechnen lassen und gegenüber seinen Geschwistern ausgleichen.
Als Schenkungen werden Zuwendungen an Erben ohne Anrechnungspflicht bezeichnet, bedingt jedoch, dass es die Pflichtteile nicht verletzt und dies ausdrücklich als «nicht ausgleichspflichtige Schenkung» bezeichnet wird. Dabei wollen Eltern Ihr Wohneigentum oft noch zu Lebzeiten an ihre Nachkommen weitergeben, aber dennoch drin wohnen bleiben. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: das Wohnrecht und die Nutzniessung. Bei beiden Varianten geht das Wohneigentum an die Erben, allein die finanziellen Verpflichtungen und die Rechte sind unterschiedlich.
Bei der gemischten Schenkung zahlen die Nachkommen meist einen Kaufpreis klar unter dem Marktwert. Empfehlenswert ist zum Zeitpunkt der gemischten Schenkung eine professionelle Schätzung vorzunehmen, damit bei einer späteren Erbteilung allen klar ist, welche Ausgleichzahlungen auf sie zukommen.
Ein Eigenheim zu vererben ist komplex. Soll die Immobilie in der Familie bleiben, kommt das Vererben oder Verschenken in Frage. Dazu braucht es eine gute und rechtzeitige Planung: Lassen Sie sich daher genug Zeit, um die Ausgangslage zu erfassen und eine Übersicht der erbrechtlichen, finanziellen und steuerlichen Konsequenzen zu erhalten. Am besten unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben Notare, ausgewiesene Immobilienprofis oder Rechtsanwälte für Erbrecht.
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Ratgeber: «Das Eigenheim verkaufen, vererben oder vermieten»
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