Abschaffung Eigenmietwert: aktueller Stand

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Immobilien
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26/1/2025

Steht nach jahrzehntelanger Debatte die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz kurz vor der Vollendung? Ein jahrhundertaltes Steuerinstrument soll der Vergangenheit angehören – doch was bedeutet das für Hausbesitzer und Kantone? Während das Parlament kurz vor Weihnachten die Weichen gestellt hat, wartet noch eine entscheidende Hürde.

Aktuelle Debatte im Parlament

Die Diskussion um die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz hat im Dezember 2024 einen bedeutenden Meilenstein erreicht. Beide Parlamentskammern, Nationalrat und Ständerat, stimmten für die Beendigung der Besteuerung des Eigenmietwerts. Diese Entscheidung markiert das Ende einer über hundertjährigen Praxis der Besteuerung fiktiver Mieteinnahmen von selbstgenutztem Wohneigentum. Im Gegenzug sollen die Wohneigentümer die Unterhaltskosten und Schuldzinsen nicht mehr von den Steuern abziehen dürfen.

Geplanter Systemwechsel vor entscheidender Hürde

Die aktuelle Reform sieht einen vollständigen Systemwechsel vor. Damit die Reform umgesetzt werden kann, wartet noch eine entscheidende Hürde: sie muss von Volk und Ständen genehmigt werden. Denn das Parlament plant, den Systemwechsel mit der Einführung einer neuen Sondersteuer auf Zweitwohnungen zu verknüpfen, die eine Verfassungsänderung erfordert. Die Abstimmung darüber soll voraussichtlich noch in diesem Jahr stattfinden.

Systemwechsel birgt Risiken

Die Abschaffung des Eigenmietwerts könnte weitreichende Konsequenzen haben. Nicht nur fällt die steuerliche Belastung für Wohneigentümer weg, sondern auch Abzüge für Renovationskosten und Hypothekarzinsen. Dies könnte wiederum die Schwarzarbeit beflügeln und die Bauwirtschaft belasten. Fällt der Steuerabzug für Unterhaltskosten weg, sinkt der Anreiz, auf ordnungsgemässe Rechnungen zu bestehen. Experten warnen vor einem Anstieg von Schwarzarbeit und schätzen, dass dadurch jährlich bis zu 650 Millionen Franken in den inoffiziellen Bereich abfliessen könnten. Auch wenn die Schweiz im Vergleich zu ihren Nachbarländern weiterhin eine niedrige Schattenwirtschaftsquote hätte, könnten die entgangenen Steuereinnahmen beträchtlich sein. Die Einnahmen aus Gewinn-, Einkommens- und Mehrwertsteuern würden sinken und die Sozialabgaben geringer ausfallen. Wie gross der Einfluss dieser Entwicklung im Zusammenhang mit dem geplanten Systemwechsel sein könnte, wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) nicht berechnet, weil sie auf unsicheren Annahmen basieren würde.

Zusätzlich drohen der Bauwirtschaft spürbare Einbussen. Kurzfristig könnte es durch den geplanten Systemwechsel zwar zu einem Boom kommen, da Renovationen und Sanierungen vorgezogen werden, um noch von den Steuerabzügen zu profitieren. Doch langfristig erwarten Branchenvertreter einen Rückgang bei Sanierungsaufträgen. Vor allem energetische Massnahmen könnten ohne steuerliche Anreize zurückgestellt werden. Viele Eigentümer dürften Renovationen künftig erst dann in Angriff nehmen, wenn diese unvermeidlich werden.

Die Anfänge des Eigenmietwertes

Der Eigenmietwert wurde 1915 während des Ersten Weltkriegs als einmalige Kriegssteuer eingeführt, um Einnahmeausfälle durch sinkende Zolleinnahmen auszugleichen.

Von einer vorübergehenden Massnahme entwickelte sich die Steuer jedoch zu einem dauerhaften Instrument. Inmitten der Weltwirtschaftskrise wurde sie 1934 erneut eingeführt, diesmal per Notrecht als sogenannte eidgenössische Krisenabgabe, um die finanziellen Engpässe des Bundes zu lindern. Zuerst bis 1938 befristet, genehmigte das Parlament eine Verlängerung bis 1941. Noch vor Ablauf dieser Frist beschloss der Bundesrat mit Zustimmung der Bundesversammlung, die Krisenabgabe ab 1945 in eine Wehrsteuer umzuwandeln, um die Kosten des Zweiten Weltkriegs zu decken. Schliesslich wurde der Eigenmietwert 1958 mit der Zustimmung von Volk und Ständen in das reguläre Recht überführt und hat seither Bestand.

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