Stockwerkeigentum liegt seit Jahren im Trend und Kaufinteressenten entscheiden sich aus verschiedensten Gründen dafür, trotz steigenden Zinsen. So bekommen Stockwerkeigentümerinnen etwa mehr Wohnfläche für das gleiche Geld als bei einem Haus oder einen höheren Standard. Um zu einer passenden und guten Eigentumswohnung zu kommen, muss aber einiges beachtet werden. Hier kommen 5 Tipps bevor Sie sich für einen Kauf entscheiden.
Nichts geht über die Lage. Sie bestimmt massgeblich den Preis. Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die aktuelle Marktlage, die Erschliessung mit öffentlichem Verkehr, über Einkaufsmöglichkeiten aber auch was für Bauprojekte und Bauausschreibungen in der Umgebung anstehen. Grundsätzlich sind Sie gut beraten den Kaufpreis durch eine unabhängige Stelle prüfen zu lassen. Dabei helfen unabhängige Immobilienschätzer oder auch Ihr Bankberater. Hinsichtlich Finanzierung empfehlen wir verschiedene Angebote zu vergleichen, Offerten einzuholen und gut zu verhandeln.
Eigentümerinnen müssen gemäss Wertquote anteilsmässig für sämtliche Arbeiten wie Reparaturen, Unterhalt, Gartenarbeiten und anderem mehr an ihrer Stockwerkeinheit aufkommen. Welcher Betrag dafür anfällt, hängt massgeblich vom Zustand und Alter des Gebäudes ab. Ebenso berechnen sich die Beiträge für den Erneuerungsfonds anhand der Wertquote. Darüber hinaus fallen Neben- und Verwaltungskosten an, hier empfiehlt es sich den Verkäufer oder den Immobilienverwalter nach den laufenden Kosten zu fragen.
Bei einer Neubauwohnung ab Plan müssen alle Unterlagen wie Reglemente, Baubeschriebe, Planunterlagen, Werk- und Kaufvertrag sorgfältig geprüft werden. Weil die Unterlagen oft mit Fachausdrücken und nicht selbsterklärenden Formulierungen versehen sind, empfiehlt es sich, die Unterlagen von einem neutralen Immobilienexperten kontrollieren und erklären zu lassen. Dasselbe gilt, wenn die Wohnung aus zweiter oder dritter Hand stammt, schon nur um die Bausubstanz zu prüfen, ist man gut beraten, sich von einem unabhängigen Bauexperten beraten zu lassen und sich die Protokolle der Eigentümerversammlungen aushändigen zu lassen.
Die Coronapandemie dürfte dem Home-Office auch nach der Krise zu einem andauernden Aufschwung verhelfen. Dies ist weiterhin kein Problem, solange dies die anderen Stockwerkeigentümerinnen nicht tangiert. Etwas anders sieht es aber aus, wenn Sie Ihr Stockwerkeigentum gewerblich nutzen wollen. Denn oft steht in Begründungsakten, Reglementen oder Hausordnungen, dass in den Eigentumswohnungen nur gewohnt werden darf. Dabei wird eine gewerbliche Nutzung der Wohnung als zulässig erachtet, wenn es sich um einen ruhigen Bürobetrieb mit wenig Kundenverkehr handelt, man spricht auch von den «stillen Gewerben». Darunter fällt etwa ein Arbeitszimmer eines Grafikers oder Autors, eines Anwalts oder Architekten.
Bekommen Sie von unserem Leiter Immobilienbewirtschaftung Nicola Pauli. Mit seiner Unterstützung kommen Sie einfacher, bequemer und sicherer zum gewünschten Stockwerkeigentum: nicola.pauli@lifestyle-company.ch, 031 351 30 31.